ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Haben Sie mehr als 10 Mitarbeiter und keine eigene ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit? Sind Sie zwar unter 10 Mitarbeiter, aber als Unternehmer nicht ausreichend firm im Arbeits- und Gesundheitsschutz, um das Unternehmen im Unternehmermodell selbst zu betreuen? Mit der externen Betreuung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Sie systematisch und rechtssicher gemäß Vorgabe der DGUV-Vorschrift 2 im Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens aufgestellt. (...)
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Gefährdungsbeurteilungen
Als Unternehmer egal welcher Branche sind Sie gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen Ihrer Beschäftigten sowie der Gefährdungen verpflichtet. Besteht in Ihrem Unternehmen für jeden Arbeitsplatz bzw. jede Tätigkeit eine GBU? Fühlen Sie sich sicher und gut aufgestellt im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz? Wenn Sie nicht alle Antworten mit einem klaren „Ja“ beantworten konnten, lassen Sie sich durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen. (...)
Unterweisungen
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder aber nach Veränderungen in Betriebsabläufen oder Maschinen tätigkeitsbezogen zu unterweisen. Diese Plficht ergibt sich aus §4 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie aus §12 des Arbeitsschutzgesetzes. (...)