COMPLIANCE-RICHTLINIE

Der ethische und rechtliche Kompass der SOW Sicherheitsdienst GmbH

Die SOW Sicherheitsdienst GmbH hat sich in den vergangenen Jahren den Ruf eines fairen und verlässlichen Partners erworben. Diese selbst gesetzten ethischen Ziele verbunden mit Rechtsbewusstsein und der hohen Professionalität der Dienstleistungen haben die SOW Sicherheitsdienst GmbH zu einem der renommiertesten Sicherheitsunternehmen im Großraum Stuttgart heranwachsen lassen. Diese Entwicklung wollen wir weiterverfolgen. Die vorliegende Compliance-Richtlinie dient als Ergänzung zu unseren Unternehmensgrundsätzen: Individuell, langfristig, kompetent und erreichbar. Die SOW Sicherheitsdienst GmbH erwartet von allen Mitarbeitern und Führungskräften die strikte Einhaltung der Compliance-Richtlinie innerhalb des Unternehmens, gegenüber Kunden und Lieferanten sowie der Öffentlichkeit, um das Ansehen in der Branche und der Öffentlichkeit zu wahren und weiter auszubauen.

Grundsätzliche Verhaltensanforderungen an unser Personal

Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich,

  • alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Dienstanweisungen einzuhalten
  • alle geltenden Arbeitsgesetze und Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzgesetze sowie Datenschutzgesetze und -verordnungen einzuhalten
  • das Ansehen der SOW Sicherheitsdienst GmbH und deren Kunden zu wahren, zu achten und zu fördern
  • sich jederzeit fair, respektvoll und vertrauenswürdig zu verhalten
  • Benachteiligungen aufgrund Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu unterlassen
  • sich oder anderen keine unrechtmäßigen Vorteile zu verschaffen
  • Interessenskonflikte zwischen Privatem und Geschäftlichem zu vermeiden
  • Kunden oder sonstige Geschäftspartner um Geschenke oder Preis-Vorteile zu bitten
  • Compliance-Verstöße zu melden

Verbote von Bestechung und Korruption

Es ist verboten,

  • Behördenvertretern einen Vorteil anzubieten oder zu versprechen, wenn dieser im Gegenzug eine Amtshandlung vornimmt oder unterlässt
  • Geschäftspartnern oder Kollegen rechtswidrig persönliche Vorteile anzubieten
  • Rechtswidrig persönliche Vorteile zu verlangen
  • unrechtmäßige Handlungen anderer zu dulden oder zu unterstützen
  • unrechtmäßige Handlungen durch andere durchführen zu lassen

Unterlassung (des Anscheins) von Korruption

Geschenke und Einladungen gehören zu unserem gesellschaftlichen Miteinander. Die Mitarbeiter der SOW Sicherheitsdienst GmbH dürfen Geschenke machen oder erhalten, sowie Einladungen aussprechen und annehmen, sofern diese sich in angemessenem Rahmen bewegen. Um jeglichen Anschein von Korruption zu vermeiden, gelten für das Miteinander von Mitarbeitern, Führungskräften, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit folgende Regeln:

  • Geschenke und Einladungen müssen abgelehnt werden, wenn diese offensichtlich oder vermutlich mit einer erwarteten Gegenleistung verbunden sind
  • Einladungen und Geschenke müssen abgelehnt werden, wenn die Annahme rechtswidrig ist oder gegen die Dienstanweisung verstößt
  • Trinkgelder sind als solche zulässig, sofern sie sich in angemessener Höhe bewegen und mit keiner erwarteten Gegenleistung verknüpft sind
  • Mitarbeiter der SOW Sicherheitsdienst GmbH dürfen keine Zuwendungen verlangen
  • Einladungen zu Freizeit-Events im geschäftlichen Umfeld sind nur zulässig, wenn sie sich in angemessenem Rahmen bewegen, kein Imageschaden durch die Teilnahme oder Einladung zu vermuten ist und nicht den Eindruck erwecken, dem fairen Wettbewerb zu schaden

Vermeidung von Interessenskonflikten

Private und Unternehmensinteressen sind streng voneinander zu trennen und jeglicher Interessenskonflikt zu vermeiden. Hierzu gelten folgende Regelungen:

  • Nahestehende Personen sind bei Veranstaltungen oder sonstigen Aufträgen nicht zu bevorteilen
  • Aufträge an oder von Unternehmen, in denen nahestehende Personen arbeiten, sind mit der Geschäftsleitung der SOW Sicherheitsdienst GmbH abzustimmen
  • Nebentätigkeiten bei Wettbewerbsunternehmen sind verboten
  • Nebentätigkeiten bei Geschäftspartnern der SOW Sicherheitsdienst GmbH sind genehmigungspflichtig

Zusammenarbeit

Die SOW Sicherheitsdienst GmbH erwartet von Mitarbeitern intern und extern sowie von allen Geschäftspartnern

  • die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften
  • die Unterlassung von Korruption
  • die Einhaltung der Mindestlohngesetze
  • die Mitwirkung am Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Beschäftigen
  • die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und Datenschutz
  • die Beachtung der Menschenrechte
  • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit
  • die Beachtung der Rechtsvorschriften im internationalen Wirtschaftsverkehr
  • die Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts
  • die Unterlassung von Preisabsprachen und Marktaufteilungen

Für Mitarbeiter können Verstöße folgende Konsequenzen mit sich bringen:

  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Schadenersatzansprüche Dritter
  • Schadenersatzansprüche der SOW Sicherheitsdienst GmbH
  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe


Für die SOW Sicherheitsdienst GmbH können Verstöße folgende Konsequenzen haben:

  • Schadenersatzansprüche Dritter
  • Kostenintensive Gerichtsprozesse
  • Geldbuße
  • Imageverlust
  • Umsatz- und Gewinnverlust
  • Arbeitsplatzabbau

Ansprechpartner

Bei Fragen oder Bedenken bzw. dem bekannt werden von Compliance-Verstößen wenden Sie sich

  • als Mitarbeiter der SOW Sicherheitsdienst GmbH an Ihren Vorgesetzten
  • als Kunde an die jeweilige Objektleitung, Dienstleitung oder Bereichsleitung
  • als Lieferant an den Einkauf