UNTERWEISUNGEN IM ARBEITSSCHUTZ
Erstunterweisung und Wiederholungsunterweisung
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder aber nach Veränderungen in Betriebsabläufen oder Maschinen tätigkeitsbezogen zu unterweisen. Diese Pflicht ergibt sich aus §4 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie aus §12 des Arbeitsschutzgesetzes.
Unterweisungen als Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen
Unterweisungen sind die simplesten Maßnahmen, die sich aus Gefährdungsbeurteilungen ergeben können, so jedenfalls die landläufige Meinung. Grundsätzlich mögen die Zweifler Recht haben, allerdings sollten Sie sich als Unternehmer die folgenden Fragen stellen:
- Kenne ich jeden Arbeitsplatz meiner Beschäftigten, um korrekt schulen zu können?
- Erkenne und kenne ich die Gefährdungen umfassend?
- Bin ich der Richtige, meine Unternehmer für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren?
- Weiß ich, wie ich die Unterweisung rechtssicher dokumentiere?
- Haben Sie die Zeit, jeden Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit sowie jährlich erneut zu unterweisen?
etc..
Falls nicht, helfen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ihnen gerne weiter!
Schaffung von Safety-Awareness bei den Beschäftigten
Grundsätzlich sollen Unterweisungen das Verhalten bei der Tätigkeit in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz positiv beeinflussen. Eine Durchführung am entsprechenden Arbeitsplatz ist unumgänglich, um durch Beispiele, Hinweise auf Mängel und Fehlverhalten sowie Tipps mit Begründungen eine Akzeptanz bei den Mitarbeitern zu erzielen. So können Verhaltensänderungen erreicht werden, die sich positiv auf den Arbeitsschutz bzw. die Gesundheit auswirken.
Inhalte der Unterweisungen
Neben dem Verhalten der Arbeitnehmer während der Arbeitstätigkeit sind bei einer Arbeitsschutzunterweisung auch externe Einflüsse arbeitsplatzbezogen mit zu beachten, genau wie auf die besonderen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz einzugehen ist. Hierbei dürfen beim Umgang mit Gefahrstoffen z. B. auch arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratungen und die Betrachtung der psychologische Belastungen nicht fehlen. Des Weiteren sind Mitarbeiter über die Plicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen zu informieren. Wir haben das Know-how!
Lassen Sie sich von uns bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten unterstützen, so sind Sie auf der sicheren Seite!
